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VG Schleswig hebt Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der K22 durch Tornesch und Uetersen auf
Das Verwaltungsgericht Schleswig hat am 15. Juni 2021 nach über zehnjähriger förmlicher Planung den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Kreisstraße 22 zwischen Uetersen und Tornesch aufgehoben. Der Kreis Pinneberg hatte mit der Straße den Bau einer Verbindung zwischen Tornesch, Uetersen sowie den umliegenden Land- und Fernstraßen beabsichtigt, die quer durch den Ortsteil Esingen in Tornesch führte.
Geklagt hatten zwei Grundstückseigentümer, deren private Flächen für den Bau der Straße hätten in Anspruch genommen werden müssen. Damit stünden ein Mehrparteienwohnhaus und ein Museum unmittelbar an der Straße.
Dem erteilten das Gericht eine Absage, da die Planung hinsichtlich der grundlegenden Verkehrsuntersuchung unter erheblichen fachlichen Mängeln leide. Der Fehler "infiziere" die planerische Abwägung, was ein Aufhebungsgrund sei, so der vorsitzende Richter. Auch seien Grundstücke in einer nicht mit den grundgesetzlichen Anforderungen übereinstimmenden Weise im festgestellten Plan zur Enteignung vorgesehen gewesen.
Dem förmlichen Planfststellungsverfahren gingen etliche Versuche zur Realisierung der durch Esingen führenden Trasse voraus, die bis in die 1970er Jahre zurückreichen. Dieser aus Sicht der Kläger nunmehr fast vierzig Jahre währende Alptraum könnte nun endgültig ein Ende finden. Zwar hat das Gericht zu erkennen gegeben, dass es die Berufung gegen das Urteil wahrscheinlich zulassen wird. Nach der Einschätzung des Verkehrsgutachters, der von den Klägern zur Überprüfung der Verkehrsplanung des Kreises beauftragt war, könne eine Trasse wie die geplante nach heutigen fachlichen Standards mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jedoch nicht verkehrswissenschaftlich valide begründet werden.
In der mündlichen Verhandlung betonte einer der Kläger, der seit Kurzem verrentet ist und den die Straßenplanung seit seiner Schulzeit verfolgt, dass es ihm nicht um eine stoische Verhinderung jedweder Straßenplanung gehe. Er wolle seinen Stadteil schützen und teile das Ziel des Kreises, die Ortskerne von Tornesch und Uetersen zu entlasten. So hatte die hierfür gegründete Interessengemeinschaft Esingen bereits frühzeitig eine durch den Fachgutachter entwickelte Alternativetrasse vorgelegt, die die vom Kreis verfolgten Ziele tatsächlich besser umsetze.
Durch die erstinstanzliche Aufhebung liegt es nun am Kreis Pinneberg und dem schleswig-holsteinischen Verkehrsministerium, ob sie das endlos scheinende Verfahren mit einer Berufung, die nicht nur aus klägerischer Sicht ungewisse Erfolgsaussichten hat, um ein Neues fortsetzen möchten. Oder ob sie das Blickfeld auch hinsichtlich weiterer Straßenvarianten aufweiten wollen, wie es das Gericht zumindest hinsichtlich der Verkehrsuntersuchung gefordert hat.
Az.: 3 A 642/18
Die Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht.