AKTUELL
2019
2018
2017
2016
2015
2014
2013
2012
Klagen der Stadt Bad Schwartau und der Gemeinden Scharbeutz und Großenbrode gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer Festen Fehmarnbeltquerung zwischen Puttgarden und Rødby vom 31.01.2019. Stadt und Gemeinden einigen sich vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) einvernehmlich mit dem Land Schleswig-Holstein und Femern A/S.
​
Mit Wirkung zum 20.05.2020 haben sich die durch unser Büro vertretenen Kommunen, die Stadt Bad Schwartau, Gemeinde Scharbeutz und Gemeinde Großenbrode mit dem beklagten Land Schleswig-Holstein und der Betreibergesellschaft des geplanten Fehmarnbelttunnels, Femern A/S, geeinigt. Unterstützt wurde die Klage von weiteren im Hinterland betroffenen Städten und Gemeinden in Ostholstein.
​
Zuvor hatte der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig – vor dem das Verfahren aufgrund der Wichtigkeit erst- und letztinstanzlich geführt wird – allen Beteiligten einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
​
Durch den Vergleich ist sichergestellt, dass der geplante Fehmarnbelttunnel zwischen Deutschland und Dänemark für den Güterverkehr nicht geöffnet wird, bevor der vollständige Ausbau der Schienenhinterlandanbindung von Puttgarden bis Lübeck mit dem erforderlichen Erschütterungs- und Lärmschutz fertiggestellt ist oder eine vorherige Prüfung von Schutzauflagen durch die zuständige Behörde erfolgte. Hierfür wird der Planfeststellungsbeschluss um einen sogenannten Entscheidungsvorbehalt ergänzt (§ 74 Abs. 3 VwGO). Zu den möglichen Schutzauflagen gehören Lärm- und Erschütterungsschutzmaßnahmen oder – sofern ausreichend – die Begrenzung der Zahl von Güterzügen.
​
Hintergrund der Klagen war die Befürchtung, dass eine frühzeitige Inanspruchnahme des Schienenweges für den Güterverkehr ohne zusätzlichen Erschütterungs- und Lärmschutz die Kommunen und Menschen an der Bestandsstrecke massiv beeinträchtigen würde. Der Güterverkehr von Puttgarden bis Lübeck soll durch den Fehmarnbelttunnel nach der bisherigen Planung auf bis zu 73 Züge pro Tag steigen.
​
Die Stadt und die Gemeinden erhoben, unterstützt von weiteren im Hinterland betroffenen Städten und Gemeinden in Ostholstein, am 12.04.2019(ber.) gemeinsam Klage vor dem BVerwG auf Aufnahme einer verbindlichen Regelung in den Planfeststellungsbeschluss, um die Abwicklung von Güterzügen durch den Tunnel vor Ausbau der Schienenhinterlandanbindung zu verhindern.
​
Durch den gerichtlichen Vergleich ist dem klägerischen Rechtsschutzziel vollständig entsprochen.
​
Femern A/S ist durch den Vorbehalt aufgegeben, vor einer Aufnahme von Güterverkehr auf der Bestandsstrecke der zuständigen Behörde des Landes Schleswig-Holstein notwendige Angaben zur Berechnung der Lärmbelastung mitzuteilen und eine Mitwirkung der DB Netz als Betreiberin des Schienennetzes herbeizuführen. Vor der Freigabe für den Güterverkehr muss ein zusätzliches Verfahren über erforderliche Schutzauflagen zugunsten der anliegenden Gemeinden getroffen werden (sog. Planergänzungsverfahren). Gegen die Entscheidung in dem Planergänzungsverfahren könnten die Gemeinden erneut klagen, sollte der Schutz als nicht ausreichend erachtet werden.
​
Durch die schriftliche Annahme des gerichtlichen Vergleichs wurde der Rechtsstreit beendet, bevor es zu einer mündlichen Verhandlung im Herbst 2020 vor dem BVerwG gekommen ist.
​
Presseberichte(Auswahl):
​
​
​
https://www.fehmarn24.de/fehmarn/zuch-vergleich-erfolg-13776369.html
​
​