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Wiederkaufsrecht der Stadt Hamburg nach Einigung mit der Stadt aus Grundbüchern gelöscht
In einem weiteren Fall der Ausübung von historischen Widerkaufsrechten wollte die Stadt Hamburg gegenüber mehreren Hauseigentümern aus Farmsen einen Löschungsanspruch in sechsstelliger Höhe geltend machen.
Die Eigentümer beauftragten unsere Kanzlei, nachdem bereits mehrere andere Kanzleien keine Erfolgsaussichten gesehen hatten. Unsere Intervention erbrachte nach einem Jahr eine Einigung: Die Stadt hat die Löschung des Widerkaufsrechts aus dem Grundbuch bewilligt; sie stimmte unserer Analyse zu, dass das Widerkaufsrecht rechtswidrig war.
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