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Wiederkaufsrecht der Stadt Hamburg nach Einigung mit der Stadt aus Grundbüchern gelöscht
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In einem weiteren Fall der Ausübung von historischen Widerkaufsrechten wollte die Stadt Hamburg gegenüber mehreren Hauseigentümern aus Farmsen einen Löschungsanspruch in sechsstelliger Höhe geltend machen.
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Die Eigentümer beauftragten unsere Kanzlei, nachdem bereits mehrere andere Kanzleien keine Erfolgsaussichten gesehen hatten. Unsere Intervention erbrachte nach einem Jahr eine Einigung: Die Stadt hat die Löschung des Widerkaufsrechts aus dem Grundbuch bewilligt; sie stimmte unserer Analyse zu, dass das Widerkaufsrecht rechtswidrig war.
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