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AKTUELL

BVerwG weist mit Beschluss vom 08.01.2015 Anträge auf Zulassung der Revision des Bundesamtes für Strahlenschutz und von Vattenfall gegen das Urteil des OVG-Schleswig zurück (7 B 25/13)

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hatte mit Urteil vom 19.06.2013 (4 KS 3/08) die atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung gem. § 6 AtG für abgebrannte Brennelemente im Zwischenlager Brunsbüttel wegen erheblicher Mängel im Bereich des erforderlichen Schutzes vor Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter (SEWD) aufgehoben. Unter anderem waren Abschätzungen der Folgen eines herbeigeführten Flugzugabsturzes und eines Beschusses mit panzerbrechenden Waffen als unzureichende angesehen worden sowie das Schutzkonzeptes im Zusammenhang mit den Eingreifrichtwerten beanstandet worden.

Die gegen das Urteil gerichteten Nichtzulassungsbeschwerden des BfS und von Vattenfall sind nunmehr zurückgewiesen worden. Damit ist das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig und das Zwischenlager steht ohne Genehmigung da.

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