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AKTUELL

OVG Schleswig: Erfolgreiche Normenkontrollklage gegen die Gemeinde Kampen/Sylt wegen der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Kampen-Ost“ 

Das OVG Schleswig hat diese Änderung mit Urteil vom 26.03.2014 (12 KN 28/13) für unwirksam erklärt. Der Gemeinde wurden insbesondere Abwägungsfehler vorgehalten. Sie verfolgte mit der Änderung ihres Bebauungsplanes das Ziel, die Bebauung der Grundstücke in dem Plangebiet einzuschränken. Dies ist gescheitert. Es bleibt bei dem bisherigen Baurecht.

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