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Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Schutzansprüche von Anwohnern atomarer Zwischenlager im Zusammenhang mit terroristischen Angriffen
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Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 22.03.2012 – BverwG 7 C 1.11 – ein Urteil des OVG Lüneburg vom 23.06.2010, OVG 7 KS 215/03, aufgehoben und damit erneut die Rechte von Nachbarn atomarer Anlagen gestärkt.
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Das OVG Lüneburg hatte die Einwände der Landwirte, deren Flächen zum Teil unmittelbar an den Außenzaun der Anlage angrenzen, im Hinblick auf den unzureichenden Schutz des Zwischenlager vor Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter mit der Begründung zurückgewiesen, das Bundesamt für Strahlenschutz habe den herbeigeführten Absturz der größten zivilen Maschine vom Typ Airbus A 380 ausblenden dürfen und habe darüber hinaus rechtsfehlerfrei einen ausreichenden Schutz der Anlage vor panzerbrechenden Waffen angenommen.
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Das Bundesverwaltungsgericht stellte fest, dass auch unter Berücksichtigung der Einschätzungsprärogative der Genehmigungsbehörde diese Erwägungen des Oberverwaltungsgerichts willkürbehaftet waren und verpflichtete das OVG-Lüneburg darüber hinaus, in dem erneuten Verfahren die durch die VwGO bereitgestellten Aufklärungsmöglichkeiten nunmehr konsequent auszuschöpfen.