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AKTUELL

Seenotrettung im Mittelmeer

Das Bundesverkehrsministerium wollte das Auslaufen privater Rettungsschiffe im Mittelmeer erschweren, vielleicht sogar verhindern. Die BG Verkehr war dieser Anweisung gefolgt und hatte gegen die Motoryacht „ Mare Liberum“ eine „ Festhalteverfügung“ erlassen. Nachdem das VG Hamburg diese Verfügung mit Beschluss vom 13. Mai 2019 (5 E 2040/19) außer Vollzug gesetzt hat (siehe auch hier), hat nun das OVG Hamburg die von der BG Verkehr hiergegen erhobene Beschwerde mit Beschluss vom 05.09.2019 (3 Bs 124/19) zurückgewiesen. Die BG Verkehr hat die Festhalteverfügung daraufhin mit Widerspruchsbescheid vom 01.10.2019 aufgehoben.

Das gleichnamige Schiff des Vereins darf daher weiter auslaufen, um die menschenrechtliche Situation in der Ägäis zu dokumentieren und notfalls Hilfe herbeizuführen.

Nach einer Weisung des Bundesverkehrsministeriums hatte die Berufsgenossenschaft Verkehr mit der Begründung, ein Schiffssicherheitszeugnis würde fehlen, eine Festhalteverfügung erlassen und der Mare Liberum dadurch Auslaufen und Weiterfahrt aus einem Hafen in der Ägäis untersagt. Das Verwaltungsgericht kam dagegen zu der Auffassung, ein solches Sicherheitszeugnis sei nicht notwendig. Die Schiffssicherheitsverordnung verlange ein solches Zeugnis nicht für Kleinfahrzeuge, die nicht gewerbsmäßig verwendet werden. Nach Auffassung des Gerichts und entgegen der Ansicht des Bundesverkehrsministeriums dienen die Beobachtungsfahrten der Mare Liberum mit ihren ausschließlich ehrenamtlich tätigen Crews Sport- und Freizeitzwecken im Sinne der Schiffssicherheitsverordnung. Diese Auffassung hat das Oberverwaltungsgericht nun bestätigt. Die Behörde akzeptiert diese Rechtsprechung und hat nun auch in der Hauptsache dem Wider-spruch des Vereins abgeholfen und die Festhalteverfügung aufgehoben.

Die Arbeit des Vereins kann unterstützt werden.
(https://mare-liberum.org/de/support)

Eine Besprechung des Verfahrens findet sich auch hier.
(https://verfassungsblog.de/zivile-seenotrettung-vor-deutschen-gerichten/)

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