top of page
header_aktuelles.jpg

AKTUELL

Versammlung „Klimastreik Fridays for Future #KeinGradWeiter!“ darf weitgehend wie beantragt stattfinden

Das Verwaltungsgericht Hamburg verpflichtet die Freie und Hansestadt Hamburg, die zur Durchführung der Versammlung „Klimastreik Fridays for Future #KeinGradWeiter!“ erforderlichen Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.

Fridays for Future Hamburg hatte für den 25.09.2020 mehrere Aufzüge und Kundgebungen für insgesamt 10.500 Teilnehmende angemeldet und hierfür ein sehr detailliertes Hygiene- und Sicherheitskonzept. Die Stadt hat daraufhin für drei angemeldete Aufzüge die derzeit § 10 Abs. 2 Satz 1, Satz 2 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO erforderlichen Ausnahmegenehmigungen erteilt, allerdings unter Hinweis auf den Infektionsschutz jeweils eine Beschränkung auf 1.000 Personen vorgesehen. Zudem wurde eine Versammlung nicht als Aufzug, sondern nur als stationäre Menschenkette genehmigt.

Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts genügen diese Beschränkungen der Versammlungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht, weil die Freie und Hansestadt Hamburg pauschal auf das abstrakte Infektionsrisiko und die geplante Personenzahl der Versammlungen abstellt, ohne sich mit dem konkreten Hygienekonzept von Fridays for Future auseinanderzusetzen. Die Stadt könne sich auch nicht darauf berufen, dass eine unübersichtliche Lage und ein Unterschreiten des Mindestabstands sicher ausgeschlossen sein müssten. Abzustellen sei nach Auffassung des Gerichts vielmehr auf eine infektionsschutzrechtliche Vertretbarkeit, also eine hinreichende Sicherheit. Das gegenwärtige Infektionsgeschehen ist nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts auch nicht derart gravierend, dass ohne nähere Begründung davon ausgegangen werden könnte, ein Aufzug oder eine Versammlung von mehr als 1.000 Personen müsse (zwingend) untersagt werden.

https://justiz.hamburg.de/aktuellepresseerklaerungen/14356584/pressemitteilung/

bottom of page