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Seenotrettung im Mittelmeer
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Bundesverkehrsministerium will das Auslaufen privater Rettungsschiffe im Mittelmeer erschweren, vielleicht sogar verhindern. Die BG Verkehr folgt dieser Anweisung und erlässt gegen die Motoryacht „ Mare Liberum“ eine „ Festhalteverfügung“ . Diese wurde vom VG Hamburg außer Vollzug gesetzt, da sie wohl rechtwidrig sei.
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Das VG Hamburg hat in seinem Beschluss vom 13. Mai 2019 (5 E 2040/19) dem Eilantrag der Menschenrechtsbeobachtungsorganisation Mare Liberum e.V. stattgegeben. Danach darf das gleichnamige Schiff des Vereins vorerst wieder auslaufen, um die menschenrechtliche Situation in der Ägäis zu dokumentieren und notfalls Hilfe herbeizuführen.
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Nach einer Weisung des Bundesverkehrsministeriums hatte die Berufsgenossenschaft Verkehr mit der Begründung, ein Schiffssicherheitszeugnis würde fehlen, eine Fes thalteverfügung erlassen und der Mare Liberum dadurch Auslaufen und Weiterfahrt aus einem Hafen in der Ägäis untersagt. Das Gericht kam dagegen zu der Auffassung, ein solches Sicherheitszeugnis sei nicht notwendig. Die Schiffssicherheitsverordnung verlange ein solches Zeugnis nicht für Kleinfahrzeuge, die nicht gewerbsmäßig verwendet werden. Nach Auffassung des Gerichts und entgegen der Ansicht des Bundesverkehrsministeriums dienen die Beobachtungsfahrten der Mare Liberum mit ihren ausschließlich ehrenamtlich tätigen Crews Freizeitzwecken im Sinne der Schiffssicherheitsverordnung.
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Die Berufsgenossenschaft hat beim OVG Hamburg Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt.