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Drei Familien von Landwirten und Greenpeace e.V. haben die deutsche Bundesregierung verantwortlich gemacht, weil sie die seit 2007 versprochene Reduktion von Treibhausgasen um 40% bis 2020 (gegenüber 1990) nicht einhalten will. Es war die erste solche Klage in Deutschland, in der von der Regierung verlangt wurde, ihre selbst gesetzten Klimaziele einzuhalten.
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage mit Urteil vom 31. Oktober 2019 abgewiesen. Das Gericht argumentierte, es sei nicht ausreichend dargelegt, dass die Maßnahmen der Regierung völlig ungeeignet und unzulänglich gewesen seien. Ein Verstoß gegen das sogenannte Untermaßverbot liege deshalb nicht vor. Wenn 2020 eine Reduzierung der Emissionen um 33 statt 40 Prozent erreicht werde und das Klimaziel 2020 erst drei Jahre später erfüllt werden sollte, genüge dies nicht für die Annahme, die bisherigen Maßnahmen seien völlig unzureichend. Das Ziel von 40 Prozent stelle nicht das verfassungsrechtlich absolut gebotene Minimum an Klimaschutz dar. Der Regierungs-Beschluss sei eine politische Absichtserklärung gewesen, der aber keine rechtsverbindliche Regelung mit Außenwirkung habe, auf die sich die Kläger berufen könnten.
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Das Gericht stellte aber auch fest, dass Menschenrechte in ihrer Dimension der Schutzverpflichtung bedeuten, dass Menschen, die vom Klimawandel betroffen sind, grundsätzlich Klimaschutz auch vor Gericht einklagen können. Die Auffassung der Bundesregierung, dass das Handeln der Regierung zum Klimawandel nur eine Angelegenheit der Politik und damit unantastbar für die Gerichte sei, wurde vollständig abgelehnt.
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Find the unofficial translation of the decision: 3- UNOFFICIAL TRANSLATION_Ad.court Berlin_19.october 2019