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Oberverwaltungsgericht Hamburg erklärt Erhaltungsgebietsfestsetzung in einem Blankeneser Bebauungsplan für nichtig (2 E 2/08)
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Gegenstand des Normenkontrollverfahrens war die Festsetzung eines Erhaltungsbereichs in dem Bebauungsplan Blankenese 35/Sülldorf 20.
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Das Gericht hat festgestellt, dass das Wohnhaus des Antragstellers weder alleine oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt, noch dass es sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist.
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