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VG Greifswald hebt Bescheid über einen Ablösebeitrag für nicht hergestellte Stellplätze auf, weil die Satzung der Stadt Waren (Müritz) über den Ausgleichsbetrag für nicht herzustellende Kraftfahrzeugstellplätze unwirksam ist
Das VG Greifswald hat entschieden, dass der Bescheid über den Ausgleichsbetrag in Höhe von ca. 29.000 EUR wegen einer Vielzahl von Mängeln der zugrundeliegenden Satzung gegen die maßgeblichen Vorschriften des KAG M-V verstößt und deshalb den Kläger in seinen Rechten verletzt.
Von den gleichen Fehlern dürften auch eine Vielzahl weiterer Bescheide, die auf der selben Satzung beruhen, betroffen sein.
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