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AKTUELL

Klimaschutz ist Menschenrecht

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz: In einer historischen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz generationengerecht ausgelegt.

Hier finden Sie eine kurze Auswertung der Entscheidung.

Find a short analysis of the judgment here.

Die Rede von Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen anlässlich der Klima-Konferenz der Stiftung Klimaneutralität am 22.07.2021 ist auf diesem YouTube-Channel abrufbar.

Die Feststellungen der Karlsruher Richter:innen in Stichworten:

 

  • Der Klimawandel ist real und der Gesetzgeber muss ihm entgegen wirken

  • Klimaschutz ist Menschenrecht.

  • Klimaschutz ist justiziabel, heute und in Zukunft

  • Der Gesetzgeber muss sich an den Vorgaben der Wissenschaft orientieren und schlüssige Konzepte vorlegen, wie der Pfad zur Treibhausneutralität aussehen soll.

  • Heutige Generationen greifen in die Freiheitsrechte zukünftiger Generation ein, indem sie sich bis 2030 zuviele Treibhausgasemissionen zugestehen: Das Klimaschutzgesetz hat Reduktionslasten in unzulässiger Weise auf die Zukunft und die dann Verantwortlichen verschoben.

  • Deswegen sind § 3 Absatz 1 Satz 2 und § 4 Absatz 1 Satz 3 Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 in Verbindung mit Anlage 2 mit den Grundrechten unvereinbar.

  • Der Gesetzgeber muss bis 31.12.2022 nachbessern

Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

Find the press release of the federal constitutional court here.

Vous trouvez le Communiqué de presse de la Cour constitutionnelle fédérale ici.

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