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AKTUELL

Klimaschutz ist Menschenrecht

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Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz: In einer historischen Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz generationengerecht ausgelegt.

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Hier finden Sie eine kurze Auswertung der Entscheidung.

Find a short analysis of the judgment here.

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Die Rede von Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen anlässlich der Klima-Konferenz der Stiftung Klimaneutralität am 22.07.2021 ist auf diesem YouTube-Channel abrufbar.

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Die Feststellungen der Karlsruher Richter:innen in Stichworten:

 

  • Der Klimawandel ist real und der Gesetzgeber muss ihm entgegen wirken

  • Klimaschutz ist Menschenrecht.

  • Klimaschutz ist justiziabel, heute und in Zukunft

  • Der Gesetzgeber muss sich an den Vorgaben der Wissenschaft orientieren und schlüssige Konzepte vorlegen, wie der Pfad zur Treibhausneutralität aussehen soll.

  • Heutige Generationen greifen in die Freiheitsrechte zukünftiger Generation ein, indem sie sich bis 2030 zuviele Treibhausgasemissionen zugestehen: Das Klimaschutzgesetz hat Reduktionslasten in unzulässiger Weise auf die Zukunft und die dann Verantwortlichen verschoben.

  • Deswegen sind § 3 Absatz 1 Satz 2 und § 4 Absatz 1 Satz 3 Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 in Verbindung mit Anlage 2 mit den Grundrechten unvereinbar.

  • Der Gesetzgeber muss bis 31.12.2022 nachbessern

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Zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

Find the press release of the federal constitutional court here.

Vous trouvez le Communiqué de presse de la Cour constitutionnelle fédérale ici.

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