
AKTUELL
Zukunftsklage zugestellt
Urteil des OLG Hamm - Saúl Llyuia vs. RWE AG​
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26.06.2012
13.06.2012
Zukunftsklage zugestellt: Bundesregierung muss Stellung nehmen
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Das Bundesverfassungsgericht hat die von über 55.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützte Zukunftsklage von Greenpeace und Germanwatch offiziell der Bundesregierung sowie zahlreichen weiteren staatlichen und wissenschaftlichen Stellen zugestellt. Damit signalisiert das höchste deutsche Gericht, dass es sich mit den Forderungen nach wirksamem, sozial gerechtem und verbindlich umgesetztem Klimaschutz inhaltlich auseinandersetzen wird. Bis zum 15. Oktober 2025 müssen die Adressaten zu den Anträgen Stellung beziehen.​
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Das Bundesverfassungsgericht hat die Zukunftsklage der Bundesregierung und weiteren Stellen zugestellt und diese aufgefordert, zu den Forderungen der Beschwerdeführenden Stellung zu nehmen.
Diese Aufforderung bedeutet in der Regel, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der rechtlichen Argumentation und den gestellten Anträgen inhaltlich und ernsthaft auseinandersetzt. Die Beschwerdeführenden freuen sich sehr darüber, dass das höchste deutsche Gericht ihre Forderungen nach einen gerechten, wirksamen und mit konkreten Maßnahmen verbundenen Klimaschutz ernst nimmt und über die drängenden Sachfragen verhandelt werden kann.
Rund 55.000 Beschwerdeführende haben sich im September 2024 der Zukunftsklage von Greenpeace und Germanwatch angeschlossen, um eine Verfestigung des unzureichenden und sozial benachteiligenden deutschen Klimaschutzes zu verhindern.
Die Zukunftsklage besteht aus zwei Teilen: Ein Teil der Verfassungsbeschwerde verlangt unverzügliche konkrete Maßnahmen von der Regierung und dem Gesetzgeber. Der andere Teil richtet sich gegen die noch durch die Ampel-Regierung erfolgte Verwässerung des Bundesklimaschutzgesetzes.
Der auf Vollzug von Klimaschutzmaßnahmen gerichtete Teil fordert im Einklang mit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2021, dass die Regierung nicht bei Ankündigungen und dem Erlass von Plänen und Programmen stehen bleiben darf, die nicht umgesetzt werden, sondern unverzüglich Vorkehrungen treffen muss, um die Klimaziele noch im Bereich des Erreichbaren zu halten. Dabei wird besonders die Bedeutung von sofortigen Maßnahmen im Verkehrssektor hervorgehoben und gesondert beantragt, weil dieser so weit vom wissenschaftlich erforderlichen Ziel entfernt ist, dass er bei einer weiteren Verzögerung die Klimaschutzziele Deutschlands insgesamt unerreichbar macht.
Der auf das Klimaschutzgesetz gerichtete Teil fordert, die Abschwächung der Governance-Architektur des KSG zurückzunehmen und die Ambition der mittlerweile noch klareren wissenschaftlichen Erfordernisse im Ambitionsniveau anzupassen.
Neben konkreten Maßnahmen und der Gesetzgebung zur deutschen Klimaschutz-Ambition legt die Verfassungsbeschwerde auch einen starken Augenmerk auf die sozialökologische Transformation und einen gleichheitsrechtlichen Schutz von Menschen, die besonders stark vom Klimawandel betroffen sein werden. Dazu zählen etwa mobilitätseingeschränkte Personen, die sich eine gesellschaftliche Teilhabe durch die explodierenden Mobilitätskosten bei dem derzeit eingeschlagenen Kurs der Politik nicht mehr werden leisten können. Andererseits sind gesundheitlich eingeschränkte Personen, die besonders schutzbedürftig gegenüber den gefährlichen Folgen des Klimawandels sind, bisher unzureichend beachtet worden.
Das Karlsruher Gericht hat neben der Bundesregierung auch den Bundestag, den Bundesrat, alle Landesregierungen, mehrere Ministerien sowie Fachgremien wie den Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) oder das Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung (PIK) zur Stellungnahme aufgefordert. Die Frist für die Stellungnahme läuft am 15. Oktober 2025 ab – eine kurze Frist, die der Dringlichkeit entspricht.
Neben der Verfassungsbeschwerde, die von Greenpeace und Germanwatch unterstützt wird, unterstützen auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) weitere, gemeinsam eingereichte Verfassungsbeschwerden, die ebenfalls unzureichenden Klimaschutz rügen.
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