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AKTUELL

Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen benachbartes Bauvorhaben im Erdfall- und Senkungsgebiet in Lüneburg erfolgreich

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 16.11.2022 (Aktenzeichen: 1 ME 70/22), die aufschiebende Wirkung einer vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg anhängigen Klage eines durch unser Büro vertretenen Nachbarn gegen eine Baugenehmigung angeordnet, mit der die Errichtung von drei Reihenhäusern im Erdfall- und Senkungsgebiet der Hansestadt Lüneburg gestattet wurde.

Die Stadt hatte mit der angefochtenen Genehmigung die Errichtung der unmittelbar benachbarten Häuser genehmigt, zugleich aber in einer Nebenbestimmung festgesetzt, dass der Bauträger wegen des unsicheren Baugrunds im Erdfall- und Senkungsgebiet einen Standsicherheitsnachweis beibringen müsse. Mit den Bauarbeiten dürfe er erst nach positiver Prüfung dieses Nachweises und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von weitergehenden Anforderungen, die sich aus dieser Prüfung ergäben, beginnen. Gegen diese Baugenehmigung hat ein durch unser Büro vertretener Nachbar vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Klage erhoben und die Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg beantragt. Der Kläger befürchtet, dass aufgrund der besonderen geologischen Situation durch die Bauarbeiten und die nach Abschluss des Baus höheren Lasten auf dem Grundstück weitere Senkungen ausgelöst werden und dadurch Schäden an seinem eigenen, unmittelbar benachbarten, Wohnhaus entstehen können.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung mit Beschluss vom 23. Juni 2022 (Aktenzeichen: 2 B 47/22) unter anderem mit der Begründung abgelehnt, die Belange des Nachbarn seien durch die mit der Baugenehmigung verbundenen Auflagen ausreichend berücksichtigt. Der Nachbar habe auch keinen Anspruch darauf, dass bereits vor Erteilung der Baugenehmigung die Auswirkungen des Bauvorhabens auf das Nachbargrundstück geprüft würden.

Dem ist der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nicht gefolgt, sondern hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Lüneburg auf die Beschwerde des von uns vertretenen Nachbarn hin geändert. Die erteilte Baugenehmigung sei zu Lasten des Nachbarn nicht hinreichend bestimmt. Insbesondere lasse sie nicht erkennen, in welchem Umfang die bereits erteilte Baugenehmigung nach Vorlage des geforderten Standsicherheitsnachweises abgeändert werden könne. Im Übrigen habe die Stadt aufgrund der besonderen Baugrundverhältnisse im Erdfall- und Senkungsgebiet die Tragfähigkeit des Baugrunds der Nachbargrundstücke abschließend prüfen müssen, und zwar bevor sie dem Bauvorhaben die Vereinbarkeit mit öffentlichem Baurecht und damit auch die Standsicherheit bescheinige. Die Legalisierungswirkung der Baugenehmigung erstrecke sich auf die Standsicherheit, deren angeordnete Prüfung Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens ist und damit grundsätzlich vor Erteilung der Baugenehmigung abgeschlossen sein müsse, so das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Die Baugenehmigung sei rechtswidrig und verletze die Rechte des Nachbarn.

Die Entscheidung des Senats, die aufschiebende Wirkung der Klage des von unserem Büro vertretenden Nachbarn anzuordnen, ist unanfechtbar. Über die Klage selbst muss das Verwaltungsgericht noch entscheiden.

Quelle: https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/erfolgreicher-antrag-auf-vorlaufigen-rechtsschutz-gegen-ein-bauvorhaben-im-senkungsgebiet-in-luneburg-217347.html

 

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