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AKTUELL

Unternehmensverantwortung

Haftung der Volkswagen-AG für übermäßige CO2-Emissionen

Im Auftrag der Geschäftsführer von Greenpeace Deutschland e.V. und weiteren Mandant:innen setzen wir Anpassungs- und Unterlassungsansprüche mit dem Ziel der Einhaltung des spezifisch dem Volkswagen-Konzern zustehenden Treibhausgasbudgets durch.

 

Mit einer fehlenden Paris-konformen CO2-Unternehmenspolitik und damit gleichzeitig einem Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht zum klimasorgfältigen Wirtschaften trägt VW in rechtserheblichem Maße u.a. zu einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter Gesundheit und Eigentum bei. Des weiteren verkürzt das Unternehmen damit das unseren Mandant:innen zustehende Recht auf Erhalt treibhausgasbezogener Freiheit, wie es das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24.03.2021 festgestellt hat, das auch in das horizontale Rechtsverhältnis zwischen Privaten hineinwirkt.

Unsere Mandant:innen haben sich dazu entschieden, Klage vor zwei deutschen Landgerichten zu erheben, nachdem VW den Forderungen aus ihrem Anspruchsschreiben nicht nachgekommen ist.

Eine anonymisierte Version der Klageschrift des Verfahrens vor dem Landgericht Braunschweig ist hier zu finden.

Eine Abschrift des Anspruchsschreibens vom 02.09.2021 finden Sie hier.

Find an English translation of the notice of liability here.

Ein Mitschnitt der Pressekonferenz vom 03.09.2021 ist hier auf Twitter zu finden.

UBA-Forschungskonsortium

Wir sind Teil des Forschungskonsortiums des vom Umweltbundesamt ausgeschriebenen Projekts
Aus dem Umweltforschungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Forschungskennzahl FKZ 37 18171000

„Internationale Haftung von Unternehmen für Umweltschäden – International Corporate Liability for Environmental Harm“

Das Projekt wird vom Öko-Institut e. V. gemeinsam mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger (Geulen & Klinger Rechtsanwälte), Prof. Dr. Alexander Proelß (Universität Hamburg), Prof. Dr. Kirsten Schmalenbach (Universität Salzburg) sowie mit Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen (Rechtsanwälte Günther, Hamburg) durchgeführt. Der Abschlussbericht soll im November 2020 eingereicht werden.

Im Auftrag von Greenpeace hat Dr.Roda Verheyen im August 2020 das Gutachten verfasst:“Ein deutsches Lieferkettengesetz: Echte Chance für den Umweltschutz“ 

Das Gutachen finden Sie hier: 

S03111_gp_Lieferkettengesetz_Studie_08_2020

Die dazugehörende Fallstudie von Greenpeace: „Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung für das Chemikalien-Management globaler Lieferketten. Die Fallstudie Detox und Textilien“ finden Sie hier: 

S03101_gp_Fallstudie_Detox_Studie_08_2020

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