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AKTUELL

Lützerath-Verfahren

Wir haben den letzten Landwirt Lützeraths im gerichtlichen Verfahren gegen die RWE Power AG vertreten. Mit Beschluss vom 28.03.2022 (Az. 21 B 1675/21) versagt das OVG Münster dem Landwirt Schutz vor der Enteignung und räumt die letzte rechtliche Hürde zur vollständigen Devastierung seines Hofes und Lützarths beiseite.

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Eine Stellungnahme zum Beschluss des OVG Münster ist hier zu finden:

Stellungnahme OVG Münster
 

Bergrecht / Braunkohletagebaue

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