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REFERENZEN

Bauen

• Bebauungsplan-Entwurf Niendorf 86

• OVG Lüneburg erkennt als erstes Obergericht mit Urteil vom 09.10.2008, 12 KN 12/07, ZNER 2008, 398, an, dass Anwohner einer Konzentrationszone (z.B. für die Windkraftnutzung oder für Abgrabungen) grundsätzlich befugt sind, gegen deren Ausweitung von Konzentrationszonen zu klagen.

• OVG Schleswig erklärt mit Urteil vom 21.04.2005, 1 KN 9/04, den B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Trittau teilweise für unwirksam.

• OVG-Schleswig erklärt mit Urteil vom 11.09.2003, 1 KN 10/01, den B-Plan Nr. 12 „Südliche Dorfstraße/Ostseite“ der Gemeinde Stolpe unter Aufgabe seiner früheren Position (NuR 2002, 761) wegen Fehlens der städtebaulichen Erforderlichkeit sowie schwerer Mängel in der naturschutzfachlichen Begleitplanung für unwirksam.

• OVG Lüneburg erklärt mit Urteil vom 10.02.1995, 1 K 2574/94, NuR 1995, 473, den B-Plan Lohbergerstraße/Fuhrenkamp der Stadt Buchholz i. d. Nordheide für nichtig, weil Abwägungsfehler aufgrund ungeeigneter Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorlagen.

• BVerwG hebt mit Beschluss vom 18.03.1994, 4 NB 24/93, NVwZ 1994, 683, eine Normenkontrollentscheidung des OVG Lüneburg auf und interpretiert den Nachteilsbegriff sowie die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 VwGO von Anliegern eines zukünftigen Baugebiets „nachbarfreundlich“.


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