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REFERENZEN

Atom

• Das Bundesverwaltungsgericht hebt in zwei Urteilen vom 14.03.2013, BVerwG 7 C 34.11 und BVerwG 7 C 35.11, Entscheidungen des OVG Lüneburg auf, mit denen Klagerechte von Anwohner zwischen der Umschlagsanlage und dem Transportbehälterlager Gorleben verneint worden waren und beendet damit einen jahrelangen Streit zu der Anfechtungsbefugnis von Anliegern an der Castor-Transportstrecke im Wendland.

• Das Bundesverwaltungsgericht hebt mit seinem Urteil vom 22.03.2012 – BverwG 7 C 1.11 – auf Klage von zwei Landwirten ein Urteil des OVG Lüneburg vom 23.06.2010, OVG 7 KS 215/03, zum atomaren Zwischenlager Unterweser auf und stärkt damit erneut die Rechte von Nachbarn nuklearer Anlagen.

• BVerfG gibt in zwei Beschlüssen vom 21.01.2009, 1 BvR 2524/06 und BvR 2594/06, den Verfassungsbeschwerden von Anwohnern an der Transportstrecke nach Gorleben sowie an der Umladestation in Dannenberg statt, weil das OVG Lüneburg bei der Nichtzulassung der Berufung Rechte der Beschwerdeführer nach Art. 19 Abs. 4 GG verletzt hatte.

• Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt mit seinem Urteil vom 10.04.2008, BVerwG 7 C 39.07, DVBl 2008, 853, das Bestehen von Schutzansprüchen von Nachbarn atomarer Anlagen im Hinblick auf terroristische Anschläge.

• Referentenbeiträge auf dem 10. Deutschen Atomrechtssymposium (30.06. bis 01.07.1999 in Köln) zum Thema Langzeitsicherheit in der Endlagerung sowie auf dem 13. Deutschen Atomrechtssymposium (04. bis 05.12.2007 in Berlin) zum Thema Strommengenübertragung, jeweils veranstaltet vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

• OVG Magdeburg untersagt mit Beschluss vom 25.09.1998, C ¼ S 260/97, NVwZ 1999,164, auf Antrag eines anerkannten Naturschutzverbandes die weitere Einlagerung radioaktiver Abfälle ins Ostfeld des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben. Die Einlagerung in das ERAM wird kurz darauf endgültig ein- und die Planfeststellung auf Stilllegung umgestellt.
• BVerwG hebt mit der Entscheidung vom 21.05.1997, 11 C 1/96, BVerwGE 105, 6, ein Urteil des OVG Magdeburg vom 16.11.1995, 4 K 6/95, ZUR 1996, 147, auf, mit dem der Widerruf des fingierten Planfeststellungsbeschlusses für das ERAM abgelehnt worden war und verweist den Rechtsstreit an das OVG zurück.


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