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RECHTSGEBIETE
ENTEIGNUNGS- UND ENTSCHÄDIGUNGSRECHT
PRIVATES BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Vertragsrecht
• Gestaltung individueller Vertragslösungen
• Prüfung und Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
• Management laufender Verträge (Prüfung auf Wirksamkeit, Kündigungsmöglichkeiten, etc.)
• Beratung bei der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
• Prüfung rechtlicher Besonderheiten (insbesondere miet-, bau- und energierechtlicher Art)
• Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung (bundesweit)
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