top of page
header_rechtsgebiete.jpg

RECHTSGEBIETE

Gentechnikrecht

Die experimentelle Freisetzung und der kommerzielle Anbau von transgenen Pflanzen ist auf wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Ebene gleichermaßen umstritten.

Wir beraten seit Jahren im nationalen und europäischen Gentechnikrecht:

• Nichtregierungsorganisationen
• Landwirte
• Erzeugerverbände
• Imker
• Verpächter landwirtschaftlicher Flächen
• Gemeinden

Unsere Kenntnisse der Besonderheiten des nationalen und europäischen Gentechnikrechts (GenTG, EG-Gentechnik-Durchführungsgesetz, Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung (sog. Verordnung zur guten fachlichen Praxis), Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG, Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel) setzen wir europaweit in folgenden Dienstleistungen ein:

• Beratung in Gesetzgebungsverfahren
• Beratung zur Kennzeichnung von Lebens- und Futtermitteln nach der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und der „Ohne-Gentechnik-Kennzeichnung“
• Gestaltung von Pachtverträgen
• Durchsetzung informationsrechtlicher Ansprüche gegenüber Behörden
• Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung
• Referententätigkeit


bottom of page